CCG Hamburg e.V. führt den Namen „Chinesische Christliche Gemeinde Hamburg“ und seine Geschichte kann in den 60er Jahren des 20. Jahrhundert zurückdatiert werden.
Unsere Gemeinde wächst seit 1969 von einem chinesischen Familien-Bibelkreis mit 4 Christen und mit dem Kommen vieler Chinesen in den 80ziger Jahren bis heute zu einer aktiven und expandierenden Chinesischen Gemeinde.
Die Zahl der Chinesen, die regelmäßig an Gottesdiensten teilnehmen, liegt bei 80 - 100. Unser Gottesdienst findet momentan jeden Sonntag vom 10:30 bis 13:00 im Gemeindehaus der Evangelisch-Lutherischen Hauptkirche St. Trinitatis in Altona, Kirchstr. 40, 22767 Hamburg, statt.
Wir sind ein eingetragener Verein mit 61 Mitgliedern.
Folgende Informationen sind von der Satzung unseres Vereins zitiert, damit Sie unsere Gemeinde mehr kennen lernen können:
1. Grundlagen für die Tätigkeit des Vereins sind die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments sowie das Christliche Glaubensbekenntnis. Unsere Mitglieder bekennen sich zu Gott als dem Schöpfer, zu Jesus Christus als dem Erlöser und wissen sich geführt durch den Heiligen Geist.
2. Zwecke des Vereins sind es, die in Norddeutschland und in Hamburg lebenden Chinesen für den christlichen Glauben zu gewinnen, den in diesem Gebiet lebenden Chinesisch sprechenden Christen eine christliche Gemeinschaft anzubieten, Chinesen diakonisch-missionarisch zu betreuen und Freundschaft mit anderen Chinesischen und Deutschen christlichen Kirchen zu pflegen.
3. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten, Bibelstunden, Seminaren, Konferenzen, evangelistischen- und weiterbildenden Veranstaltungen, sowie durch kirchliche Sakramente und Kasualien verwirklicht.
4. Die CCG Hamburg e.V. sieht mit eine Aufgabe darin, die Kinder und Jugendlichen der Chinesisch sprechenden Asiaten schulische - ausbildende Begleitung anzubieten.
5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er ist abhängig von keiner Organisation und Konfession und verfolgt keine wirtschaftlichen oder politischen, sondern ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.